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LG Berlin, 02.02.2010 - 83 T 517/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
FGG § 19, FGG-ReformG Art. 111, MSA Art. 2, MSA Art. 12, BGB § 1773, RöV § 25 Abs. 1
Altersfeststellung, Vormundschaft, Volljährigkeit, Sachverständigengutachten, Handwurzeluntersuchung, Zahnstatus, Beschwerdeverfahren, Verwertungsverbot, Röntgenverordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 16.06.2009 - 83 T 480/08
Auszug aus LG Berlin, 02.02.2010 - 83 T 517/09
Die Röntgenaufnahme verstieß - auch wenn sie mit Einwilligung des Betroffenen erfolgte - gegen § 25 Abs. 1 Röntgenverordnung (LG Berlin, Beschluss vom 16.6.2009, 83 T 480/08).
- OLG Hamm, 30.01.2015 - 6 UF 155/13
Zulässige Altersbestimmung mit einer Röntgenuntersuchung
Soweit die Beschwerdeführerin für ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 02.02.2010, 83 T 517/09) verweist, in der trotz Einwilligung des Betroffenen in die Röntgenuntersuchung deren Verwertbarkeit zur Altersbestimmung verneint wurde, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem Streitfall nicht vergleichbar.